Erfahrungen

Erfahrungen mit Notaren

Heute wollte ich meine Willenserklärung notariell Beurkunden lassen. Der Notar Herr Stefan Karpen hat es – meinent zu wissen worum es geht – abgeleht. Ebenso wie das Notarbüro Haas. Die hatten aber überhaupt keine Ahnung! Die Notarbüros Robertz und König prüfen noch. Im Blick der Büroangestellt war eine Mischung aus Mitleid und Verzweiflung zu sehen. Es bleibt spannend.

So,mittlerweile haben alle kontaktierten Notare die Beurkundung abgelehnt.
Es gibt ein Schreiben der westphälischen Notarkammer in dem es heißt:

“3. Notarielle Beglaubigungen “vorläufiger Staatsangehörigkeitsurkunden der Zentralverwaltung des Freistaates Preußen”
In letzter Zeit haben sich mehrfach Personen an Notarinnen oder Notare mit dem Ersuchen gewandt, Unterschriften unter “vorläufigen Staatsangehörigkeitsurkunden” der “Zentralverwaltung des Freistaates Preußen” zu beglaubigen. Eine Kopie einer solchen “Urkunde” ist im Dateianhang beigefügt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm weist darauf hin, dass sich der Verwender solcher Urkunden möglicherweise strafbar macht, wenn sie dem Ziel dienen soll, sich dem Zugriff der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zu entziehen. Weiter weist der Präsident des OLG Hamm darauf hin, dass die “Urkunden” die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die verfassungsrechtliche Lage leugnet. Schon aus diesen Gründen müssen Notarinnen und Notare ihre Mitwirkung – und sei es in der Form von Beglaubigungen – gem. § 14 Abs. 2 BNotO, § 4 BeurkG verweigern. Zudem haben die Notarinnen und Notare gem. § 13 Abs. 1 BNotO bei ihrer Ernennung gelobt, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Letztlich haben Notarinnen und Notare eine Amtstätigkeit auch zu versagen, wenn mit der Beurkundung unredliche Zwecke verfolgt werden. Die ist u.a. dann der Fall, wenn die Mitwirkung des Notars erkennbar dazu dient, den Anschein der Seriosität zu erwecken. Dies dürfte bei den Dokumenten der hier in Rede stehenden Art der Fall sein.”

Über Freistaat Preußen mag jeder denken wie er will, aber meine Willenserklärung hat nun überhaupt nichts damit zu tun.

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